GESELLSCHAFTSVERTRAG DER HASENSCHULE GGMBH (AUSZUG)

§1 Firma und Sitz

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Hasenschule gGmbH

 

(2) Sitz der Gesellschaft ist Wuppertal.

§2 Gegenstand des Unternehmens; Gemeinnützigkeit

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kindern und Erwachsenen, insbesondere auf dem Gebiet schulischer Erziehung und Ausbildung. Die Gesellschaft darf hierzu insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

 

(a) Förderung und Nachhilfe im Gruppen- und Einzelunterricht,

 

(b) Hausaufgabenhilfe,

 

(c) Sprachförderung für ausländische Kinder,

 

(d) lntensivsprachkurse,

 

(e) Kleinkinderbetreuung und -förderung,

 

(f) Förderung der Integration der Eltern ausländischer Kinder,

 

(g) Kinderchor,

 

(h) Kinderbetreuung, Teiloffene Tür,

 

(i) Kinder- und Jugendarbeit auf kostenloser Basis,

 

(j) Fort- und Weiterbildung von lehr- und Unterrichtskräften,

 

(k) Verbreitung von Lehr- und Unterrichtsmethoden,

 

(I) Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Unterrichtsmaterialien,

 

(m) Förderung der Qualität schulischer Bildung.

 

Die Gesellschaft kann im Inland und im Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen.

 

(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Wuppertal, Oktober 2014